Allgemeine Geschäftsbedingungen
Für Ferienwohnung
„Landhaus Gertrude Wohnung 5“- nachfolgend Vermieter genannt.
§ 1 . Beherbergungsvertrag
(1)
Der Beherbergungsvertrag kommt zustande, wenn der Vermieter die
Buchungsanfrage des Gastes telefonisch oder schriftlich per Post, E-Mail
und/oder Telefax bestätigt und damit die Buchung annimmt (Antragsannahme).
Die
Anzahlung und die Restzahlung werden im Vertrag festgehalten.
§ 2 . Preise, Belegung
(1) Die Nebenkosten (wie Strom, Gas,
Heizung usw.) sind im Mietpreis inbegriffen.
Sämtliche Preise schließen die gesetzliche Mehrwertsteuer ein.
§ 3. Rücktritt vom Vertrag (Abbestellung;
Stornierung)
(1)
Der
Gast ist berechtigt, vor Mietbeginn vom Vertrag zurückzutreten. Ein
solcher Rücktritt des Gastes bedarf der schriftlichen Zustimmung des
Vermieters. Im Fall eines solchen Rücktritts wird vom Vermieter eine
Entschädigung geltend gemacht und zwar wie folgt:
Rücktritt
bis spätestens
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Höhe
des zu entrichtenden
Mietpreises
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45 Tage vor Mietbeginn
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20 %
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30 Tage vor Mietbeginn
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50 %
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Danach und bei Nichterscheinen
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90 %
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Der
Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung
wird ausdrücklich empfohlen.
(2)
Im Falle höherer Gewalt (Brand
o.ä.) oder sonstiger vom Vermieter nicht zu vertretender Hindernisgründe,
behält sich der Vermieter das Recht vor,
vom Vertrag zurückzutreten
und der
bezahlte Mietbetrag oder der entsprechende Anteil wird unter Ausschluss
weiterer Ansprüche rückvergütet.
§ 4 .
Allgemeine Rechte und Pflichten
(1)
Der
Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt mit Sorgfalt zu benützen und Rücksicht
gegenüber den andern Hausbewohnern und Nachbarn zu nehmen. Bei allen
Schäden usw. ist der Vermieter/Schlüsselhalter umgehend zu informieren.
(2) Das Mietobjekt darf höchstens mit der im Vertrag aufgeführten
Anzahl Personen belegt werden. Untermiete ist nicht erlaubt. Verstößt
der Mieter oder ein Mitbewohner in krasser Weise gegen die
Verpflichtungen des sorgfältigen Gebrauchs oder wird die Wohnung mit
mehr als der vertraglich vereinbarten Anzahl Personen belegt, kann der
Vermieter /Schlüsselhalter den Vertrag frist- und entschädigungslos
auflösen.
(3)
Die Unterbringung von Haustieren jedweder Art ist in der Ferienwohnung
nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Vermieters erlaubt.
Werden Tiere ohne vorherige Zustimmung des Vermieters untergebracht,
kann dieser eine Reinigungspauschale in Höhe von bis zu 200,00 €
(netto) in Rechnung stellen.
(4)
Rauchen ist in der Ferienwohnung nicht gestattet.
§ 5 .
An- und Abreise, Schlüsselübergabe
(1)
Die Ferienwohnung
steht am Anreisetag ab 15.00 Uhr zur Verfügung.
(2)
Am Abreisetag hat der Gast die Ferienwohnung bis spätestens um 10.00
Uhr geräumt und in ordentlichem Zustand samt Inventar zurückzugeben.
(3)
Bei Verlust eines oder mehrerer Schlüssel hat der Gast dem Vermieter
Schadensersatz für deren Neuherstellung und ggf. für den Einbau neuer
Schlösser zu leisten.
Hinweis
Ab 09.01.2016 sollen Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Händlern im Zusammenhang von Online-Kaufverträgen über die Online-Plattform zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) beigelegt werden. Die Plattform wird durch die EU-Kommission bereitgestellt und ist unter dem Link: ec.europa.eu/consumers/odr zu finden.
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